Landverkehre Europa
20.07.2026
⚖️ EuGH-Generalanwalt stellt zentrale Tiroler Transitmaßnahmen deutlich in Frage. Jetzt braucht es Rechtssicherheit statt Aktionismus
Die Schlussanträge des Generalanwalts sind zwar noch kein Urteil, sie senden aber ein deutliches Signal: Das Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot und das Winterfahrverbot werden unionsrechtlich kritisch beurteilt. Damit werden jene Zweifel bestätigt, auf die die Transport- und Logistikbranche seit Jahren hinweist.
Der Schutz von Mensch, Umwelt und Verkehrssicherheit ist selbstverständlich ein berechtigtes Ziel. Dieses Ziel muss jedoch mit den Grundprinzipien des europäischen Binnenmarktes und dem freien Warenverkehr in Einklang gebracht werden. Gerade auf einer der wichtigsten europäischen Transitachsen braucht es ausgewogene, wirksame und europarechtskonforme Lösungen.
Der Brenner ist längst keine regionale Tiroler Angelegenheit mehr, sondern eine nationale und europäische Infrastrukturfrage. Gefordert ist daher die österreichische Bundesregierung, insbesondere das zuständige Verkehrsministerium, gemeinsam mit den europäischen Partnern endlich eine langfristige Gesamtstrategie für den Brennerkorridor zu entwickeln.
Die Logistikbranche stellt täglich die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung sicher. Der Güterverkehr lässt sich nicht einfach wegregulieren. Die vielfach geforderte Verlagerung auf die Schiene ist derzeit nicht im erforderlichen Ausmaß möglich, weil die notwendigen Verlagerungskapazitäten fehlen. Daran wird sich auch auf absehbare Zeit wenig ändern. Selbst mit der Fertigstellung des Brennerbasistunnels werden die entscheidenden deutschen Zulaufstrecken noch fehlen. Deutschland und insbesondere Bayern kommen bei deren Planung und Umsetzung seit Jahren nur unzureichend voran.
Wir bekennen uns ausdrücklich zu einer stärkeren Nutzung der Schiene. Wo Kapazitäten vorhanden sind, sollen sie genutzt werden. Solange diese jedoch fehlen, wird der überwiegende Teil des Güterverkehrs weiterhin auf der Straße stattfinden müssen. Diese Realität muss Grundlage jeder seriösen Verkehrspolitik sein.
Die Schlussanträge des Generalanwalts sollten daher als Chance verstanden werden, die festgefahrene Diskussion zu beenden und für Rechtssicherheit zu sorgen. Statt weiterer einseitiger Maßnahmen gegen den Straßengüterverkehr braucht es pragmatische, europarechtskonforme Lösungen, die den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Aktionismus und einseitige Strafmaßnahmen gegen den freien Warenverkehr lösen keine Verkehrsprobleme.
„Die Schlussanträge des Generalanwalts zum Nachtfahrverbot, zum sektoralen Fahrverbot und zum Winterfahrverbot zeigen deutlich, dass die österreichische Transitpolitik in wesentlichen Bereichen sowohl an den realen Gegebenheiten des Güterverkehrs als auch am Europarecht vorbeigegangen ist. Unsere Branche weist seit Jahren darauf hin, dass damit keine nachhaltigen Lösungen geschaffen wurden, sondern vielmehr Maßnahmen, die den freien Warenverkehr behindern, ohne die eigentlichen Probleme zu lösen. Eine ernsthafte Verlagerung auf die Schiene ist derzeit mangels entsprechender Verlagerungskapazitäten nicht möglich und wird es auf absehbare Zeit auch nicht sein, solange Deutschland die Zulaufstrecken zum Brennerbasistunnel nicht vorantreibt. Jetzt ist die österreichische Bundesregierung, insbesondere das Verkehrsministerium, gefordert, gemeinsam mit Deutschland, Italien und der Europäischen Union endlich europarechtskonforme und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die den realen Gegebenheiten Rechnung tragen und Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit sowie den freien Warenverkehr gleichermaßen gewährleisten.“ Alexander Friesz, Präsident des Zentralverbands