Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den
Zentralverband Spedition & Logistik
Nikolsdorfer Gasse 7-11/1, 1050 Wien
ZVR-Nr. 401465148; DVR Nr. 4008928. UID:ATU 59082325
Telefon: +43 (0)1 512 35 38
Fax: +43 (0)1 513 14 15
Web: www.spediteure-logistik.at
(im Folgenden kurz: der Verband)
1. Gegenstand und Geltungsbereich:
1.1 Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen von Waren und sonstige Leistungen, die die Verband im Rahmen seiner Website unter der Domain
spediteure-logistik.at für seine Kunden erbringt (im Folgenden kurz: Leistungen), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichendes gilt nur, wenn dies schriftlich zwischen dem Verband und seinen Kunden vereinbart worden ist.
Der Kunde (im Folgenden kurz: der Unternehmer) erklärt, dass er die Leistungen des Verbandes ausschließlich in seiner Eigenschaft als Unternehmer bezieht.
1.2 Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit unter spediteure-logistik.at abgerufen und gespeichert werden.
1.3 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die der Verband oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen selbst durchführt.
1.4 Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Verband ausdrücklich ausgeschlossen.
1.5 Sämtliche Angebote des Verbands sind freibleibend.
2. Vertragsabschluss und Vertragslaufzeit
2.1 Die vom Verband auf seiner Website www.spediteure-logistik.at angebotenen Dienstleistungen und dargebotenen Waren sind eine Aufforderung des Verbands an den Unternehmer ein verbindliches Anbot für die angebotenen Waren- und Dienstleistungen zu legen. Durch die Bestellung des Unternehmers legt dieser ein verbindliches Anbot.
2.2 Der Verband bestätigt den Eingang der Bestellung mit einer E-Mail, wobei mit dieser Bestätigungs-E-Mail noch kein Vertrag zustande kommt. Erst wenn der Verband das Anbot mit einer gesonderten E-Mail annimmt, kommt der Vertrag zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche unter spediteure-logistik.at angegebenen Preise verstehen sich exklusive Lieferkosten und exklusive einer allfälligen Umsatzsteuer. Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt erst mit der unwiderruflichen Gutschrift auf dem Konto des Verbands als erfolgt. Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart.
3.2 Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verbands. Eine Aufrechnung des Unternehmers mit einer Forderung gegen den Verband ist ausgeschlossen, sofern die Forderung nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.
3.3 Im Fall des Rücktritts trägt der Unternehmer die Kosten der Rücksendung.
4. Lieferbedingungen
4.1. Alle verfügbaren Waren werden innerhalb angemessener Frist unversichert vom Verband versandt. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Unternehmer binnen angemessener Frist nach verbindlichem Bestellungseingang benachrichtigt. In diesem Fall erfolgt eine spesenfreie Nachlieferung.
4.2. Sollten aufgrund unvollständiger und/oder falscher Adressdaten zusätzliche Kos-ten bei der Versendung entstehen, hat der Unternehmer diese zu ersetzen. Der Verband haftete nicht für verspätete und/oder unvollständige Lieferung, sofern keine grobe Fahrlässigkeit bei der Übergabe an den Versandpartner vorliegt.
4.3. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht vom Verband zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse.
4.4. Der Unternehmer verpflichtet sich, Transportschäden unverzüglich nach Erkennen schriftlich oder per E-mail gegenüber dem Verband anzuzeigen.
5. Gewährleistung
5.1. Der Verband leistet keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Waren und Dienstleistungen für einen speziellen Zweck geeignet sind. Sämtliche Bilder des Online Shops sind Symbolfotos, welche sich in Farbe, Form und Inhalt von der gelieferten Waren unterscheiden können.
5.2. Der Unternehmer verpflichtet sich, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen und allfällige Mängel zu rügen (§ 377 UGB).
6. Haftung
6.1 Die Haftung des Verbands ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden von diesem wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit einer Person. Der Ersatz von Schäden aller Art aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
6.2 Schadenersatzansprüche aufgrund von Datenverlust sind jedenfalls ausgeschlossen.
7. Urheberrechte
7.1. Sämtliche Waren, welche Texte und/oder Formulare beinhalten, sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung und/oder Verwertung dieser geschützten Waren durch den Unternehmer ist unzulässig, sofern nicht der jeweilige Rechteinhaber der Vervielfältigung und/oder Verwertung schriftlich zugestimmt hat.
8. Datenschutz
8.1. Sämtliche Daten, welche der Unternehmer dem Verband bekanntgibt, werden vom Verband lediglich für die Abwicklung der Vertragsbeziehung sowie für die Abwicklung zukünftiger Verträge automationsunterstützt gespeichert und verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur nach Zustimmung durch den Unternehmer. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine automatische Löschung der Rechnungsdaten erfolgt nach sieben Jahren, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen gegen diese Löschung sprechen.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
9.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Als Gerichtsstand wird das für Wien Innere Stadt sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
9.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Verbands.
10. Sonstiges
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.
10.2 Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle späteren Verträge mit dem Unternehmer und auch dann, wenn sich der Verband bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf diese AGB beruft.