FIATA
Die in den 1920er Jahren in Wien gegründete FIATA (Fédération Internationale des Associations de Transitaires et Assimilés oder International Federation of Freight Forwarders Associations) ist eine Nicht-Regierungs-Organisation, die sich die Harmonisierung des internationalen Speditionswesens zur Aufgabe gestellt hat. Etwa 40.000 Mitgliedsbetriebe in 150 Ländern der Welt gehören heute der Vereinigung an, sie ist wichtiger Partner von Regierungen und privaten Unternehmen ebenso wie von internationalen Organisationen.
FIATA-Dokumente haben sich zu unverzichtbaren Vertrauensdokumenten im internationalen Warenverkehrentwickelt. Als FIATA-Mitgliedsorganisation ist der Zentralverband Spedition & Logistik berechtigt, FIATA-Dokumente zu drucken und zu vertreiben.

Die einzelnen Dokumente und ihre Funktionen:
FIATA FBL
(Negotiable FIATA Multimodal Transport Bill of Lading)
Ein Frachtführer-Dokument für die Benützung durch Spediteure, die als Mutimodal Transport Operator (MTO) tätig sind. Das FBL kann auch als Seekonnossement ausgestellt werden.
Das Dokument ist begebbar, sofern es nicht dem Aufdruck „non-negotiable“ versehen ist.
Ein Spediteur, der als Mutimodal Transport Operator (MTO) oder Seefrachtführer ein FBL ausstellt, ist für die Durchführung des Transportes verantwortlich. Er übernimmt nicht nur die Verantwortung für die Auslieferung des Gutes an Bestimmung, sondern auch für die von ihm zur Durchführung des gesamten Transportes eingesetzten Transportunternehmen und Drittbeteiligten.
Spediteure, die FBL ausstellen, müssen ihre daraus entstehende Haftung in Übereinstimmung mit den FBL-Bestimmungen versichern.
FIATA FCT
(Forwarders Certificate of Transport):
Ein Dokument für den Gebrauch durch internationale Spediteure, die im Rahmen der FIATA organisiert sind.
Mit Ausstellung des FIATA FCT Dokuments an den Versender übernimmt der Spediteur die Verpflichtung, die Güter am Bestimmungsort über einen durch ihn beauftragten Empfangsspediteur herauszugeben. Der Spediteur kann dem Versender das FIATA FCT sofort nach Übernahme der Güter zum Versand aushändigen.
Mit Ausstellung des FIATA FCT bestätigt der Spediteur, das er die Verantwortung für Versand und Auslieferung genau umschriebener Güter gemäß Instruktionen des im Dokument aufgeführten Versenders übernommen hat.
Der Spediteur ist für die Auslieferung der Güter am Bestimmungsort durch einen von ihm beauftragten Auslieferungsagenten an den Inhaber des Dokumentes gemäß den Bestimmungen auf der Rückseite des FIATA FCT verantwortlich.
Das FIATA FCT hat eine Sperrfunktion. Der Spediteur verpflichtet sich lediglich zu Versand und Auslieferung der Güter. Das FIATA FCT ist im Gegensatz zum FBL kein Dokument, das den Spediteur einer Frachtführerhaftung unterwirft, sondern seine Haftung nach den anwendbaren Speditionsbedingungen regelt.
Das FIATA FCT ist demnach in all solchen Fällen von Bedeutung, in denen der Transport für Auslieferung an den Empfänger vorzunehmen ist. Der Verkäufer ist in der Lage, den Verkaufsbetrag bei seiner Bank zu beziehen – „Kasse gegen Dokumente“.
Das FCT ist begebbar (negotiable), wenn es an Order ausgestellt ist. Das FIATA FCT ist begebbar, da die Auslieferung der Güter nur gegen Vorlage des rechtsgültigen indossierten Originaldokumentes erfolgt.
FIATA FCR
(Forwarders Certificate of Receipt)
für den Gebrauch durch internationale Spediteure, die im Rahmen der FIATA organisiert sind. Das FIATA FCR Dokument gibt dem Spediteur die Möglichkeit, dem Versender ein spezielles Dokument als offizielle Bestätigung, dass er die Verantwortung über die Ware übernommen hat, zur Verfügung zu stellen.
Das FIATA FCR kann dem Versender sofort nach Übernahme der Güter durch den Spediteur ausgehändigt werden.
Mit Ausstellung des FIATA FCR bestätigt der Spediteur, dass er im Besitz genau umschriebener Güter ist, mit dem unwiderruflichen Auftrag, diese an den im Dokument genannten Empfänger zu senden oder zu dessen Verfügung zu halten. Dieser Auftrag kann nur annulliert werden, wenn das Original des FIATA FCR dem Spediteur, der das Dokument ausgestellt hat, zurückgegeben wird, und auch nur dann, wenn der Spediteur noch in der Lage ist , die Annullierung oder Umdisponierung zu erfüllen.
DAS FIATA FCR wird in erster Linie dann zur Anwendung kommen, wenn der Lieferant die Waren ab Werk verkauft und den Nachweis der Erfüllung seiner Verpflichtung dem Käufer gegenüber durch Vorlage eines FIATA FCR erbringen muss. Bei einem Akkreditiv kann der Verkäufer in solchen Fällen durch Vorlage des vom Spediteur ausgestellten FIATA FCRs den vom Käufer bereitgestellten Kaufpreis gemäß den Bedingungen des Akkreditivs einlösen. Der Verkäufer kann nicht mehr über die dem Spediteur übergebenen Güter verfügen, wenn das FIATA FCR-Dokument dem Käufer übergeben worden ist.
Das FIATA FCR ist nicht begebbar. Da die Auslieferung des Gutes an den Empfänger nicht von der Übergabe dieses Dokumentes abhängig ist, wird nur ein Original ausgestellt. Werden weitere Kopien benötigt, sind dafür Formulare mit dem Aufdruck „Copy not negotiable“ zu verwenden.
FIATA FWR
(FIATA Warehouse Receipt)
Der Spediteur befasst sich oft mit der Lagerung von Gütern. Dabei muss er für die Waren eine Empfangsbestätigung ausstellen. Das FWR ist ein Lagerschein, der in Lagereigeschäften der Spediteure verwendet wird. Es ist ein Standarddokument, das hauptsächlich auf nationaler Ebene benutzt wird.
Das FWR ist kein Orderlagerschein, also kein offizielles Dokument das nach geltendem Recht als Orderpapier anerkannt ist. Wird ein Lagerhalter beauftragt, einen Orderlagerschein auszustellen, kann das FWR nicht benutzt werden. Wird die Ausstellung eines rechtlich anerkannten Dokuments dieser Art nicht verlangt, kann in fast allen Fällen das FWR verwendet werden. Seine kommerzielle Funktion ist praktisch identisch mit derjenigen des Orderlagerscheins. Im FWR sind die Abtretung des Herausgabeanspruches, Übertragung des Eigentums sowie die Übereinkunft, dass die Auslieferung des Gutes gegen Vorlage des Lagerempfangsscheines erfolgt, im einzelnen geregelt. Alle praktischen Belange betreffend werden in den meisten Rechtsprechungen diese durch den Gebrauch des FWR beabsichtigten rechtlichen Funktionen anerkannt.
Das FWR ist nicht begebbar, wenn es nicht mit dem Vermerk „negotiable“ versehen ist.
FIATA SDT
(Shippers Declaration for the Transport of Dangerous Goods)
Befasst sich ein Spediteur mit dem Transport gefährlicher Güter, muss er über die Klassifizierung der Güter gemäß ADR für den Strassentransport, RID für den Bahntransport und IMDG/IMO für den Überseetransport genau Angaben erhalten. Die Klassifizierung ist auf der Rückseite des Dokumentes angegeben.
Die Shippers Declaration for the Transport of Dangerous Goods, das FIATA SDT, gestattet dem Spediteur, die Güter zu identifizieren und die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines Unfalles oder Schadens zu klären.
Deshalb ist es wichtig, dass das FIATA SDT nicht durch den Spediteur selbst ausgestellt wird. In jedem Falle muss das FIATA SDT vom Verlader vollständig ausgefüllt und unterzeichnet dem Spediteur übergeben werden.