28.12.2020
Entwurf des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien
Am 24. Dezember 2020 haben die Europäische Union und das Vereinigte Königreich eine grundsätzliche Einigung über das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien erzielt.
Die Verhandlungen konnten erst sehr spät vor Ablauf der Übergangsfrist abgeschlossen werden. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände schlägt die Kommission vor, das Abkommen vorläufig für einen begrenzten Zeitraum bis zum 28. Februar 2021 anzuwenden.
Der Rat muss dann einstimmig von allen 27 Mitgliedstaaten eine Entscheidung treffen, mit der die Unterzeichnung des Abkommens und seine vorläufige Anwendung zum 1. Januar 2021 genehmigt werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, kann das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und das Vereinigte Königreich offiziell unterzeichnet werden.
Das Europäische Parlament wird dann gebeten, dem Abkommen zuzustimmen.
Als letzten Schritt auf EU-Seite muss der Rat den Beschluss über den Abschluss des Abkommens fassen.
Vertragsentwurf im Detail: