Landverkehre Europa
21.11.2023
Österreichische Mautsätze 2024 rechtsgültig veröffentlicht
Am 21.11.2023 wurde vom BMK die Mauttarif-Verordnung 2023, die die Mautsätze 2024 regelt, ausgegeben.
Gemeinsam mit dem novellierten Bundestraßen-Mautgesetz 2002 wurde eine neue Mautberechnungsgrundlage geschaffen, da die Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen neu eingehoben werden.
Die neuen 51 Mautsätze weisen im Vergleich zum Vorjahr eine Spanne von -0,17 % beim Vergleich der Nachtmaut 2023, e-Antrieb, 4 Achsen+, CO2-Gruppe 5 bis +14,18 % Tagesmaut 2023, 2 Achsen, EURO 4, CO2-Gruppe 1 auf.
Der EURO 6, 4 Achsen+, CO2-Emissonsklasse 1 zeigt einen Mautanstieg von 7,42 Prozent.
Die prozentualen Mauterhöhungen je Mautklasse sowie die Absolutbeträge können Sie beigefügter Excel-Tabelle entnehmen.
Sie benötigen für die Berechnung der CO₂-Emissionsklasse folgende Fahrzeug-Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung
- Customer Information File (CIF)
- ggf. Certificate of Conformity (CoC)
Weiterführende Informationen zum CO2-Klassen-Kalkulator können Sie nachstehendem Link entnehmen.
https://go-maut.at/co2-rechner#/
Neu ist, dass für die Einstufung der Mautpflicht unter dem Gesichtspunkt zeitabhängige Maut und fahrleistungsabhängige Maut der Faktor höchstes zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs durch technisch zulässige Gesamtmasse ersetzt wird. Dies bedeutet, dass z.B. Sprinter, die auf 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht heruntertypisiert worden sind, allerdings eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aufweisen ab 1.1.2024, wenn sie nach dem 1.12.2023 zugelassen worden sind, der kilometerabhängigen Maut unterliegen. Heruntertypisierte Fahrzeuge, die vor dem 1.12.2023 zugelassen worden sind, haben eine Übergangsfrist bis zum 31. Jänner 2029 bis die kilometerabhängige Maut schlagend wird.