Green Logistics
19.12.2025
EU-Entwaldungsverordnung: Rat der EU beschließt Verschiebung der Anwendung
Der Rat der Europäischen Union hat die überarbeitete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) am 18. Dezember 2025 formell angenommen hat.
Die Anwendung der EUDR wird für alle Wirtschaftsbeteiligten auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Kleinst- und kleine Unternehmen erhalten eine zusätzliche Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2027. Zudem sieht die Überarbeitung begrenzte Vereinfachungen, u. a. bei den Sorgfaltspflichten, sowie den Ausschluss bestimmter Druckerzeugnisse aus dem Anwendungsbereich vor. Die Europäische Kommission wird bis 30. April 2026 einen weiteren Vereinfachungsbericht vorlegen.
Mit der Annahme durch den Rat ist das Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen abgeschlossen. Die geänderte Verordnung tritt drei Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Bis dahin gelten die bisherigen Anwendungsdaten formal weiter. Die Entscheidung des Rates ist jedoch als klares politisches Signal für den neuen Zeitplan zu werten.
ZV empfiehlt den Mitgliedern, die Vorbereitungen zur EUDR fortzuführen und dabei von den neuen Anwendungsfristen auszugehen.
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Bildquelle: ChatGBT