Landverkehre Europa Green Logistics
11.10.2022
Geplante Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz mehrfach rechtswidrig und undurchführbar
"Diese Novelle verhindert eine nachhaltigere Abfallwirtschaft, anstatt sie zu fördern. Wirklich bedenklich ist, dass durch diesen rechtlichen Pfusch der Rechtsstaat und der freie Wettbewerb angegriffen werden". (Alexander Friesz, Präsident des Zentralverbandes Spedition & Logistik)
Wien - Der Zentralverband Spedition & Logistik bestärkt die massive Kritik der Fachverbände Entsorgungs- und Ressourcenmanagement sowie Spedition und Logistik, und der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), an der Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), laut der ab 1. Jänner 2023 Abfalltransporte über 10 Tonnen mit der Bahn transportiert werden müssen. Die Novelle würde kaum CO2-Einsparungen bewirken und verstoße zudem mehrfach gegen geltendes EU-, Verfassungs- und Wettbewerbsrecht. Die mangelnde Umsetzbarkeit und Rechtswidrigkeit belegt nun auch ein profundes Rechtsgutachten der Kanzlei DORDA.
Laut Novelle müssen Abfalltransporte über 10 Tonnen ab 1.1.2023 bei Strecken ab 300 km mit der Bahn transportiert werden, ab 2024 bei Strecken ab 200 km und ab 2026 bei Strecken ab 100 km. Dem Gutachten zufolge (siehe Presseaussendung) widerspricht die Novelle damit sowohl dem EU- und Verfassungs- als auch dem Wettbewerbsrecht. Eigentumsfreiheit und Erwerbsausübungsfreiheit der Transporteure werden unverhältnismäßig stark eingeschränkt. Die EU-Grundpfeiler der Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit würden verletzt werden. Und weil die Novelle rechtlich zu unbestimmt sei, stehe sie auch im Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip.
Alexander Friesz, Präsident des Zentralverbandes Spedition & Logistik: „Diese Novelle verhindert eine nachhaltigere Abfallwirtschaft, anstatt sie zu fördern. Wirklich bedenklich ist, dass durch diesen rechtlichen Pfusch der Rechtsstaat und der freie Wettbewerb angegriffen werden.“ Darüber hinaus seien die entsprechenden Kapazitäten und multimodalen Terminals auf der Schiene nicht vorhanden. Man schließe sich daher der Forderung der Wirtschaftskammer an das Umweltministerium voll inhaltlich an, das Gesetzt auf seine Rechtmäßigkeit und Praxistauglichkeit hin zu überarbeiten. „Generell bereitet es uns Sorge, dass immer öfter realitätsfern weitgreifende gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, ohne uns als betroffene Branchen mit unserer Expertise einzubinden“. Gerade beim Thema Ökologisierung, zu der sich die Logistikbranche klar bekenne, wünsche man sich ein ehrliches Miteinander, um nachhaltigen Fortschritt beim Umweltschutz erzielen zu können, so Friesz abschließend. (OTS).