Green Logistics
26.04.2018
Lang LKW weiterhin auf deutschen Straßen zugelassen
Berlin - Die umstrittenen Lang LKW dürfen vorerst weiter auf bestimmten deutschen Straßen fahren. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Mittwoch eine Klage von Umweltschutzverbänden gegen die Zulassung der überlangen Lkw zurück.
Die entsprechende Verordnung des Bundesverkehrsministeriums verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilte das Gericht. Es ließ Berufung als auch Sprungrevision gegen das Urteil zu.
Lang LKW sind bis zu 25,25 Meter lang und damit rund 6,5 Meter länger als normale Lkw. Sie dürfen auf bestimmten Straßen in Deutschland fahren, überwiegend auf Autobahnen. Mehrere Fahrzeugtypen hatten zunächst eine mehrjährige Testphase durchlaufen, die Ende Dezember 2016 ausgelaufen war. Das deutsche Verkehrsministerium erlaubte anschließend per Verordnung den Regelbetrieb für einige Arten von Lang LKW auf bestimmten Straßen, für andere wurde der Feldversuch bis Ende 2023 verlängert. (Az. VG11 K 216.17)
Gegen beide Aspekte wandten sich die klagenden Verbände, darunter neben der Allianz pro Schiene auch die Deutsche Umwelthilfe und der BUND. Sie argumentierten mit EU-Recht: Die dazugehörige Richtlinie habe einen Umweltbezug und erlaube den Einsatz der Lang-Lkw nur für bestimmte Tätigkeiten, nicht aber im Regelbetrieb, sagte Anwalt Remo Klinger. Außerdem sei die Verlängerung der Testphase bis 2023 gewissermaßen ein "Regelbetrieb durch die Hintertür", denn so würden bereits Abschreibungsfristen für die Lkw erreicht.
Das Bundesverkehrsministerium hielt dagegen: Deutschland verhalte sich konform mit EU-Recht, weil die Richtlinie keine genauen Vorgaben zu Einschränkungen mache, erklärten die Vertreter vor Gericht. Mit Lang LKW könnten zum Beispiel große Blechteile, die viel Platz benötigten, aber nicht viel Gewicht hätten, außerdem praktischer transportiert werden als mit normalen Lkw. Auch Lebensmittel wie Kartons mit Chipstüten fielen in diese Kategorie.
Das Verwaltungsgericht befand die Klage zwar für zulässig, sah jedoch in der Sache keine Erfolgsaussichten und wies sie daher ab.
Die Zulassung der Lang LKW in Deutschland verstoße nicht gegen die EU-Richtlinie, da diese "in ihren Vorgaben unbestimmt und offen"sei, urteilte das Gericht. Der Gesetzgeber habe deshalb "einen weiten Umsetzungsspielraum", und dieser werde nicht überschritten. Das betreffe auch die Verlängerung der Testphase.
Die Regierung hatte für die überlangen Lkw den Umweltschutz als Argument vorgebracht. Es sei nicht erwiesen, dass sich der Verkehr durch die Gigaliner tatsächlich von der Schiene weg verlagere, erklärten die Vertreter vor Gericht. Vielmehr könnten zwei Gigaliner die Fracht von drei Lkw übernehmen - das sei letztlich ein Vorteil für die Umwelt. ZV/APA (APA/ag.)