Landverkehre Europa
18.01.2017
Anzeige über die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in Österreich
Ein Unternehmen, sowie die/der selbständig Erwerbstätige haben bei Ausübung eines in Österreich reglementierten Gewerbes, eine „grenzüberschreitende Dienstleistungsanzeige” an das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ zu erbringen.
Bei Tätigkeiten auf dem Gebiet von in Österreich reglementierten Gewerben ist eine Anzeige über die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen bzw. deren Kenntnisnahme durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft erforderlich. Diese Anzeige ist einmal jährlich zu erneuern, wenn das Unternehmen beabsichtigt, während des betreffenden Jahres in Österreich Dienstleistungen zu erbringen. Die jährliche Erneuerung der Anzeige wird nur in das Dienstleisterregister eingetragen.
Anlagen: