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  • Ausschuss Schweiz-EU zum Landverkehrsabkommen stimmt Anpassung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu

Landverkehre Europa

17.06.2016

Ausschuss Schweiz-EU zum Landverkehrsabkommen stimmt Anpassung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu

Der gemischte Ausschuss Schweiz-EU zum Landverkehrsabkommen hat am 10.06.16 die vom Bundesrat im Dezember 2015 beschlossene Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) per Anfang 2017 gut geheißen. Die schweizerische Delegation informierte die Vertreter der EU zudem über die laufenden politischen Geschäfte im Straßen- und Bahnverkehr sowie über das weitere Vorgehen bei der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels.

Im vergangenen Dezember hat der Bundesrat den Verlagerungsbericht 2015 verabschiedet. Er beschloss zusätzliche Maßnahmen, um die Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene weiter zu stärken. Unter anderem entschied er, auf Anfang 2017 die Tarife der LSVA-Kategorien Euro III, IV und V anzuheben und den Rabatt für Lastwagen der Kategorie VI abzuschaffen. Konkret wird die Anpassung zu folgenden Tarifen führen:

  • Abgabekategorie 1/ Fahrzeuge der Emissionsklassen EURO 0, I, II, III : 3,10 Rappen pro Tonnenkilometer.
  • Abgabekategorie 2/ Fahrzeuge der Emissionsklassen EURO IV, V : 2,69 Rappen pro Tonnenkilometer.
  • Abgabekategorie 3/ Fahrzeuge der Emissionsklassen EURO VI : 2,28 Rappen pro Tonnenkilometer.

Mit diesen Massnahmen wird ein Lastwagen oder Sattelschlepper für eine Fahrt durch die Schweiz im gewichteten Durchschnitt rund 298 Franken LSVA zahlen. Der gemischte Ausschuss zum Landverkehrsabkommen hat diesen Entscheid an seiner heutigen Sitzung gutgeheissen. Gemäss Landverkehrsabkommen Schweiz-EU kann der gewichtete LSVA-Durchschnitt auf maximal 325 Franken erhöht werden. Für die definitive Inkraftsetzung muss der Bundesrat nun noch die Schwerverkehrsabgabeverordnung anpassen.

Weiter einigten sich die Delegationen der Schweiz und der EU darauf, dass die Ausweise von Triebfahrzeugführern gegenseitig anerkannt werden sollen. Die schweizerische Delegation informierte die Vertreter der EU zudem über die laufenden politischen Geschäfte im Verkehrsbereich, insbesondere über die Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Zudem legte die schweizerische Delegation ihren Partnern dar, wie es nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels von Anfang Juni bei der Fertigstellung der NEAT und weiteren Bahnausbauprojekten weitergeht.

Die Schweizer Delegation wurde vom Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), Dr. Peter Füglistaler, angeführt. Die EU-Delegation stand unter der Leitung von Eddy Liegeois, Referatsleiter für Landverkehr bei der Europäischen Kommission.

 


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Bundesamt für Verkehr
Medienstelle
+41 (0)58 462 36 43
presse@bav.admin.ch

 


Herausgeber

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