Zentralverband Spedition & Logistik
  • Über uns
    • Wer wir sind
    • Organigramm
    • FIATA
    • CLECAT
    • Code of Conduct
  • News
  • Ressorts
    • Landverkehre Europa
    • Luftfracht
    • Seefracht
    • KEP
    • Green Logistics
    • Supply Chain Management
    • Gefahrgut Safety
    • Zoll
    • Recht und Versicherung
  • Mitglieder
    • Vorteile für Mitglieder
    • Mitgliederliste
  • Services
  • Young Logistics Award
 Image
  • NEWS
  • Landverkehre Europa
  • Autobahnmaut in Italien wird teurer

Landverkehre Europa

30.12.2025

Autobahnmaut in Italien wird teurer

Rom - Die Autobahnmaut in Italien steigt ab Jänner 2026 um 1,5 Prozent und wird damit an die Inflation angepasst - trotz mehrfacher Versuche der Regierung in Rom, Erhöhungen zu verhindern.

Das Verkehrsministerium zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung, die auf einer Bestimmung der Verkehrsregulierungsbehörde ART beruht und durch ein Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt wurde.

In einer Mitteilung erklärte das Verkehrsministerium, das Verfassungsgericht habe die Bemühungen der Regierung "zunichtegemacht", die Tarife bis zur Festlegung neuer wirtschaftlich-finanzieller Pläne einzufrieren. Nach den Entscheidungen der Verkehrsregulierungsbehörde und der Verfassungsrichter könne das Ministerium nicht mehr eingreifen.

Opposition kritisch

Die Opposition nutzte die Mauterhöhung für scharfe Angriffe auf Verkehrsminister Matteo Salvini. Vertreter der oppositionellen Fünf-Sterne-Bewegung und der Demokratischen Partei (PD) machen den Minister für die Erhöhung politisch verantwortlich und sprachen von einem Scheitern seiner Verkehrspolitik. Salvini und seine Partei wiesen die Kritik der Opposition zurück und sehen die Verantwortung bei der Justiz.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Oktober. Darin erklärten die Richter mehrere gesetzliche Aufschübe der Mautanpassungen seit 2020 für verfassungswidrig. Die Regelungen hätten gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der unternehmerischen Freiheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen, hieß es. Damit bestätigte das Gericht zugleich die Zuständigkeit der unabhängigen Verkehrsbehörde ART für die Festlegung und Anpassung der Autobahngebühren.

 

Bildquelle: ChatGBT 

 

Newsletter Anmeldung

Keine Meldungen verpassen. Abonnieren Sie den kostenlosen ZV Newsletter und bleiben Sie laufend informiert!

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da!

Servicetelefon

+43 1 512 35 38

Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden und profitieren.

Quicklinks

  • Über uns
  • News
  • Ressorts
  • Mitglieder

Kontakt

Nikolsdorfer Gasse 7-11/1
1050 Wien

T. +43 1 512 35 38
zvspediteure-logistik.at

  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Cookies