Landverkehre Europa
03.04.2020
CEMT-Nachweise der technischen Überwachung für Kraftfahrzeuge und Anhänger
Ab 12. März 2020 ausgelaufenen „CEMT-Nachweise der technischen Überwachung für Kraftfahrzeuge und Anhänger“ (gemäß Anlage 6 des CEMT-Handbuches) werden bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
PDF: Erlass