Landverkehre Europa
11.03.2020
Corona-Virus Formular - Eigenerklärung LKW-Fahrer Italien
Derzeitiger Stand ist, dass es - trotz der Erweiterung der Sperrzonen auf das ganze Land Italien - keine Zufahrtsbeschränkungen für den Warentransport gibt, da dieser ein „notwendiger Arbeitsgrund“ ist. Die Vorlage der allgemeinen Lieferpapiere, die auf den notwendigen Transport hinweisen, sollten laut Aussage des Fachverbandes ANITA genügen. Der LKW kann in den genannten Gebieten ein- bzw. ausfahren und sich innerhalb dieser Gebiete – aber nur zum Zweck der Warenverbringung - frei bewegen:
"Waren können die betroffenen Gebiete betreten und verlassen. Der Warentransport wird als Arbeitsbedürfnis angesehen: das Personal, das das Transportmittel führt, kann daher die betreffenden Gebiete betreten und verlassen und sich innerhalb dieser bewegen, begrenzt auf die Bedürfnisse der Lieferung oder Abholung der Waren."
Unbedingt in ganz Italien mitzuführen ist das beigefügte Formular (deutsche Übersetzung), welches ausgefüllt den italienischen Kontrollbehörden vorgelegt werden muss. Darin bestätigt der Fahrer über das Dekret vom 9. März 2020 Kenntnis zu haben und gibt seinen Beladeort, die Transitroute und/oder den Entladeort an.
Link Formular LKW-Fahrer italienisch
Link Formular LKW-Fahrer deutsch
Die Informationen wurden von der WKO zusammengestellt.
Weder für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität können wir Verantwortung übernehmen.
Weiterführende Informationen:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html
Wien, 11.03.2020, 12:00 Uhr.