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  • Deutschland bewertet Nord-Tirol am 12.2.2021 als Virusvarianten-Gebiet

Landverkehre Europa

12.02.2021

Deutschland bewertet Nord-Tirol am 12.2.2021 als Virusvarianten-Gebiet

Für Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten muss der Nachweis über ein negatives Testergebnis bereits bei Einreise vorgelegt werden. Zusätzlich müssen Einreisende aus Virusvariantengebieten eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen sowie den entsprechenden Nachweis mit sich führen.

Das Bundesland Tirol wird mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz (Osttirol), der Gemeinde Jungholz, sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee als Virusvarianten-Gebiet klassifiziert.

Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten.

Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, bereits bei Einreise einen Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitzuführen und auf Anforderung der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Behörde vorzulegen. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Der durchgeführte Test muss die unter https://www.rki.de/tests genannten Anforderungen erfüllen.

Es gibt keine Ausnahmen für den Güterverkehr.

https://www.einreiseanmeldung.de

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea/faq-dea.html

©BLD-Online

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