Landverkehre Europa
15.12.2016
Deutschland neuer Mindestlohn ab 1.1.2017 neue elektronische Meldepflicht ab 1.7.2017
Ab 1.1.2017 gilt in Deutschland ein neuer Stundensatz für den Mindestlohn in Höhe von EURO 8,84 brutto.
Ab 1.7.2017 müssen die Meldungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz elektronisch abgegeben werden.
In einer Übergangsphase, die am 1.1.2017 beginnt und am 30.6.2017 endet, können die Meldungen sowohl per Fax als auch elektronisch übermittelt werden.
Das bei der Zollverwaltung angesiedelte Internetportal muss noch eingerichtet werden.
Der aktuelle Stand der Umsetzung der elektronischen Meldung kann bei folgendem Link verfolgt werden.