Zentralverband Spedition & Logistik
  • Über uns
    • Wer wir sind
    • Organigramm
    • FIATA
    • CLECAT
    • Code of Conduct
  • News
  • Ressorts
    • Landverkehre Europa
    • Luftfracht
    • Seefracht
    • KEP
    • Green Logistics
    • Supply Chain Management
    • Gefahrgut Safety
    • Zoll
    • Recht und Versicherung
  • Mitglieder
    • Vorteile für Mitglieder
    • Mitgliederliste
  • Services
  • Young Logistics Award
 Image
  • NEWS
  • Landverkehre Europa
  • Deutschland neuer Mindestlohn ab 1.1.2017 neue elektronische Meldepflicht ab 1.7.2017

Landverkehre Europa

15.12.2016

Deutschland neuer Mindestlohn ab 1.1.2017 neue elektronische Meldepflicht ab 1.7.2017

Ab 1.1.2017 gilt in Deutschland ein neuer Stundensatz für den Mindestlohn in Höhe von EURO 8,84 brutto.

Ab 1.7.2017 müssen die Meldungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz elektronisch abgegeben werden.

In einer Übergangsphase, die am 1.1.2017 beginnt und am 30.6.2017 endet, können die Meldungen sowohl per Fax als auch elektronisch übermittelt werden.

Das bei der Zollverwaltung angesiedelte Internetportal muss noch eingerichtet werden.

Der aktuelle Stand der Umsetzung der elektronischen Meldung kann bei folgendem Link verfolgt werden.

http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Arbeit/Arbeitgeber-mit-Sitz-ausserhalb-Deutschlands/arbeitgeber-mit-sitz-ausserhalb-deutschlands_node.html

©BLD Online

Newsletter Anmeldung

Keine Meldungen verpassen. Abonnieren Sie den kostenlosen ZV Newsletter und bleiben Sie laufend informiert!

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da!

Servicetelefon

+43 1 512 35 38

Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden und profitieren.

Quicklinks

  • Über uns
  • News
  • Ressorts
  • Mitglieder

Kontakt

Nikolsdorfer Gasse 7-11/1
1050 Wien

T. +43 1 512 35 38
zvspediteure-logistik.at

  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Cookies