Landverkehre Europa
14.07.2020
EU-Reformpaket für den Straßengüterverkehr – 1. Mobility Package
Die Mitglieder des EU-Parlaments haben u.a. folgende neue Arbeits-, Sozial- und Wettbewerbsbedingungen für den Straßengüterverkehr beschlossen.
- Rechtlicher Anspruch der LKW-Fahrer, spätestens nach drei Wochen in ihr Heimatland zurückzukehren
- Transportunternehmen werden verpflichtet ihre Fahrzeuge alle 8 Wochen in den jeweiligen Zulassungsstaat zurückzuführen
- Kabotagefahrten sollen Leerfahren innerhalb EU verhindern und CO2-Emissonen einsparen. Die Anzahl der Kabotagefahrten ist im Anschluss an einen internationalen Verkehr auf 3 eingefroren. Ausländischer Güterbeförderer muss Land nach 3. Fahrt für mindestens 4 Tage verlassen.
- Der Fahrer eines ausländischen Güterbeförderers erhält während der Kabotagefahrt den ortsüblichen Mindestlohn. Ausgenommen von der ortsüblichen Mindestlohnregelung sind lediglich Transitfahrten sowie Hin- und Rückfahrten vom Heimatland in ein anderes EU-Mitgliedsland mit maximal zwei Be- oder Entladevorgängen.
- Angesichts 27 national unterschiedlicher Mindestlohnbestimmungen in der EU wird der administrative Aufwand für international tätige Spediteure und Transporteure erheblich steigen.
- Neue smart Tachographen, die spätestens im Jahr 2025 in allen Fahrzeugen eingebaut sein müssen, helfen bei der digitalen Überwachung.
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