Landverkehre Europa
29.03.2017
Frankreich – Loi Macron – 1. April 2017 neue Pflicht zur Vorlage Formular A1 im LKW
Nach Österreich verlangt nunmehr auch Frankreich ab 1. April 2017 bei Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns im Straßengüterverkehr (Loi Macron) die Vorlage einer A 1- Bescheinigung vom Fahrpersonal. Rechtsgrundlage hierfür bilden die europäische Entsende-Richtlinie 96/71/EG und die hierzu ergangene Durchsetzungs-Richtlinie 2014/67/EU.
Anträge auf Ausstellung des Formulars A1 sind grundsätzlich bei dem für die Versicherung zuständigen österreichischen Krankenversicherungsträger einzubringen (Entsendung).
Wir möchten festhalten, dass die angegebenen Informationen von uns gründlich und gewissenhaft erhoben wurden. Da diese aber teilweise auf Auskünften der zuständigen Sachbearbeiter diverser Ämter oder Dritter basieren, erfolgen sie aber ohne rechtliches Obligo.