Landverkehre Europa
16.12.2016
Italien – neue grenzüberschreitende Entsendebestimmungen, gültig ab 26.12.2016
Ab 26.12.2016 gelten in Italien neue Entsendebestimmungen für grenzüberschreitende Tätigkeiten.
Lt. Auskunft der Italienisch-Deutschen Handelskammer bzw. des Italienischem Arbeitsministeriums sind von dieser neuen Regelung Kabotagefahrten oder die Entsendung von Arbeitnehmern (LKW Fahrer) durch Zeitarbeitsfirmen betroffen.
Internationaler Ziel- und Quellverkehr mit Italien sind nicht im Fokus der neuen Regelung.
Auf der Webseite des italienischen Arbeitsministeriums
http://www.lavoro.gov.it/strumenti-e-servizi/Distacco-transnazionale/Pagine/default.aspx
können weitere Informationen in italienischer Sprache entnommen werden.
Das italienische Arbeitsministerium hat angekündigt bis 26.12.2016 die Informationen in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen.
Der aktuelle Stand der Umsetzung kann am oben angeführtem Link abgefragt werden.
Diese Information ist rechtsunverbindlich.