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Landverkehre Europa

12.06.2017

Konflikt um Mindestlohn im Straßenverkehrssektor

Wien/Brüssel - Die EU-Kommission geht gegen Österreich im Zusammenhang mit der Anwendung des österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) im Straßenverkehrssektor vor. Die Brüsseler EU-Behörde erklärte, Mindestlöhne würden von der EU-Kommission zwar grundsätzlich unterstützt, doch werde der EU-Binnenmarkt dadurch unverhältnismäßig stark einschränkt.

Die EU-Kommission sei der Ansicht, "dass durch die Anwendung des österreichischen Gesetzes auf alle grenzüberschreitenden Verkehrsleistungen, bei denen auf österreichischem Gebiet eine Be-oder Entladung stattfindet, der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt wird". Die EU-Behörde leitete deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Die österreichischen Behörden haben zwei Monate Zeit, um zu den Argumenten der Kommission Stellung zu nehmen.Außerdem sandte die EU-Kommission ein Mahnschreiben an Österreich, weil die europäischen Vorschriften über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern nicht korrekt umgesetzt wurden. Auch hier hat Österreich zwei Monate Zeit, um eine Antwort zu übermitteln. Darüber hinaus forderte die EU-Kommission Österreich auf, die EU-Vorschriften über die Sprachkenntnisse von Zugführern vollständig umzusetzen.

vida kritisiert EU-Kommission

Die EU-Kommission begebe sich mit ihrer Vorgehensweise gegen das österreichische Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz im Straßenverkehrssektor (LSD-BG) und somit auch gegen kollektivvertraglich abgesicherte Mindestlöhne auf "gefährliches Terrain", reagierte vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit in einer Aussendung.

Die Kommission demontiere systematisch gute Arbeitsplätze im Straßentransport und liefere damit auch "einen weiteren Beitrag zur Selbstabschaffung Europas". Die Ankündigung der EU-Kommission, Europa sozialer zu machen, sei damit "reine Augenauswischerei".

Von der Bundesregierung fordert Hebenstreit, diese soll von der EU-Kommission Klarstellungen bezüglich ihrer Linie gegenüber den Arbeitnehmern einzufordern. "Angesichts des Verfahrens gegen Österreich kann von der großspurig angekündigten Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Sozialsysteme keine Rede mehr sein", so der vida-Gewerkschafter.

Das Verfahren gegen Österreich sei ein "noch nie da gewesener Anschlag auf den österreichischen Güterverkehrsmarkt und auf seine fair im europäischen Wettbewerb handelnden Frächter und Beschäftigten", so Karl Delfs, vida-Fachsekretär für den Bereich Straße. Das österreichische Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sei nichts anderes als die konkrete Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/67 zur Entsendung von Arbeitnehmern.

Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit

Der EU-Kommission wird Unverhältnismäßigkeit vorgeworfen. Seit nunmehr neun Jahren sei die Kommission bei der Implementierung von den beschlossenen Registern zur europaweiten Kenntlichmachung von nicht regelkonform agierenden Kraftverkehrsunternehmen säumig. "Wo bleibt das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen jene Mitgliedsstaaten, die diese Register noch nicht zur Anwendung gebracht haben, obwohl deren Zuwarten nachweislich zur Beschleunigung von Lohn- und Sozialdumping geführt hat?", so Delfs.

Gegen Frankreich, Deutschland und Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Anwendung des nationalen Mindestlohnes zu betreiben, komme einer Unterstützung aller abseits der Gesetze agierenden Straßentransportfirmen gleich, "die mit Schandlöhnen von 400 Euro im Monat und modernen Sklaverei-Methoden Kraftfahrer in ganz Europa systematisch ausbeuten." Gute Arbeitsplätze in West- und Mitteleuropa werden so von der EU-Kommission mutwillig zerstört", so Delfs. (Schluss) tha (APA)

 

©APA

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