Landverkehre Europa
16.03.2020
Lieferdienste – Ausnahme von vorläufigen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
Lieferdienste sind von den vorläufigen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19 Maßnahmengesetz) lt. „96. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“, ausgenommen. (Informationsstand 16.3.2020).