Landverkehre Europa
17.01.2017
LSD-BG - Erläuterungen Formular ZKO3
LSD-BG – Erläuterungen Formular ZKO 3 – Meldung der Entsendung
Auf der Homepage des Finanzministeriums wurden die Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars ZKO3 – Meldung einer Entsendung nach Österreich veröffentlicht.
Mobile Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im Transportbereich (Güter- und/oder Personenbeförderung) haben die Meldeunterlagen bereits ab Einreise in das Bundesgebiet (bei Grenzübertritt) im Fahrzeug mit sich zu führen, bzw. unmittelbar vor Ort zum Zeitpunkt der Kontrolle elektronisch zugänglich zu machen. Hier ist das Fahrzeug der Beschäftigungsort.
Erforderliche Meldeunterlagen gemäß § 21 Abs. 1 LSD-BG sind:
• Die Meldung der Entsendung (ZKO 3) und
• die Meldungen betreffend Änderungen (Änderungsmeldung)
• Unterlagen über die Anmeldung zur Sozialversicherung A1/E101, sofern für den entsandten Arbeitnehmer in Österreich keine Sozialversicherungspflicht besteht oder
• gleichwertige Unterlagen in deutscher Sprache, wie
- Antrag auf Ausstellung des Sozialversicherungsdokumentes und
- Bestätigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer für die Dauer der Entsendung der ausländischen Sozialversicherung unterliegt
• Sofern erforderlich, die behördliche Genehmigung der Beschäftigung der entsandten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im Sitzstaat der des Arbeitgebers (Drittstaatsangehörige – z.B. chinesische Staatsangehörige benötigen in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung)
Was sind Lohnunterlagen und Bereithaltung von Lohnunterlagen gemäß § 22 Abs. 1 LSD-BG?
Die Lohnunterlagen haben während der Beschäftigung bzw. des unter Pkt. 6 angeführten Entsendezeitraumes insgesamt im Inland, betreffend aller in der Meldung entsandten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer grundsätzlich immer am Beschäftigungs-/Einsatzort aufzuliegen. Auch wenn die Beschäftigung einzelner Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer früher geendet hat.
Lohnunterlagen sind:
• Arbeitsvertrag oder Dienstzettel
• Lohnzettel
• Lohnzahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege
• Lohnaufzeichnungen
• Arbeitsaufzeichnungen
• Unterlagen betreffend die Lohneinstufung zur Überprüfung des der entsandten Arbeitnehmerin/dem entsandten Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigung nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührenden Entgelts (Kollektiv- bzw. Mindestlohn)
Alle Lohnunterlagen sind in deutscher Sprache bereitzuhalten, ausgenommen der Arbeitsvertrag, dieser ist entweder in deutscher oder in englischer Sprache vorzuweisen.
Selbständig Erwerbstätige (Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer ohne Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer), welche eine Werksvertragsleistung erbringen („Ein-Mann-Unternehmer‟) unterliegen nicht der Verpflichtung einer Meldung einer Entsendung; sie haben sich nicht mit dem Formular ZKO3 zu entsenden!
Anlage: