Landverkehre Europa
17.03.2020
Massnahmen der Schweiz an der Grenze zur Bekämpfung des Coronavirus
anbei die jüngsten Infos der CH- Zollverwaltung, auch mit dem Hinweis auf die gänzliche Schließung bestimmter Grenzübergänge, was u.U. auch Auswirkungen auf den Warenverkehr haben kann, wenn dort bislang Grenzabfertigungen möglich waren. Die Maßnahmen umfassen die partielle Wiedereinführung von Grenzkontrollen, begleitet von einem Einreiseverbot für jede Person, die die Voraussetzungen der Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus nicht erfüllt (Schweizer Aufenthaltsbewilligung, berufliche Gründe, Warentransport, Transit, äußerste Notwendigkeit).
Der Warenverkehr ist von diesen Einschränkungen ausgenommen. Der Eidgenössischen Zoll-verwaltung (EZV) sowie dem Schweizerischen Bundesrat ist besonders wichtig, dass die negativen Auswirkungen auf den Warenverkehr so gering wie möglich gehalten werden, so wurde betont.
Links: