Landverkehre Europa
15.02.2021
Maßnahmen Österreichs aufgrund Deutschland-Testnotwendigkeit bei Einreise aus Tirol, Teilen Tschechiens und der Slowakei
Die österreichische COVID-19-Einreiseverordnung wurde am Samstag, 13.2.2021 per Wirkung 14.2.2021 novelliert: Transit- und Güterverkehr wird bereits am Brenner auf das Vorliegen der Einreisevoraussetzungen nach Deutschland kontrolliert und bei Nichtvorliegen die Einreise nach Österreich verwehrt.
Aufgrund der Ausweisung Tirols als Virusvariantengebiet durch die deutsche Bundesregierung ist seit 15.2.2021 00:00 Uhr eine Einreise aus Tirol nach Deutschland, wenn grundsätzlich eine Einreiseausnahme gem. deutscher COVID-19-Einreiseverordnung gegeben ist, nur mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test (max. 48 h alt) möglich.
Dies gilt auch für den Waren- und Gütertransport sowie den Transit durch Tirol. Seitens der deutschen Bundesregierung wurden dafür keine Ausnahmen definiert.
Österreich sieht sich nicht in der Lage den tgl. ca. 3.500 Tirol Richtung Deutschland transitierenden LKWs Testmöglichkeiten anzubieten, weswegen ebenfalls seit 15.2.2021 00:00 Uhr bereits am Brenner die Einreisevoraussetzungen (Test) nach Deutschland überprüft werden und ggf. bereits die Einreise nach Tirol verwehrt wird.Selbige Situation trifft dzt. für CZ zu, welche aus der SK kommende nach Deutschland transitierende LKW bei Nichtvorhandensein eines entsprechenden Testergebnisses nicht mehr einreisen lässt.
Sollte kein negatives Testergebnis vorliegen kann Tirol nur großräumig umfahren werden. Lt. Auskunft der Handelskammer Bozen wird die Brennerautobahn A22 am 15. Februar 2021 ab 03:00 Uhr ab Verona in Richtung Norden für den Schwerverkehr gesperrt. Der Verkehr wird großräumig über Tarvis umgeleitet.