Landverkehre Europa
25.01.2022
Neuerung: Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen
Dieses Portal richtet sich an Kraftverkehrsunternehmer, die die EU-Vorschriften über die Entsendung von Kraftfahrern gemäß der Richtlinie (EU) 2020/1057 einhalten müssen.
Ab 2. Februar 2022 müssen verpflichtend folgende Meldungen über dieses Portal vorgenommen werden:
a) Entsendemeldungen für den/die Mitgliedstaat(en), in den/die Ihre Fahrer entsandt werden;
b) Angeforderte Dokumente an die Behörden der Mitgliedstaaten, in die Ihre Fahrer entsandt wurden.
Die Anmeldung zum EU-Straßentransport-Entsende-Portal umfasst folgende Schritte:
- 1. Schritt: Ein EU-Login-Konto erstellen
Um auf das Portal zugreifen zu können, müssen alle Nutzer über ein eigenes persönliches EU-Login-Konto verfügen.
https://ecas.ec.europa.eu/cas/eim/external/register.cgi
- 2. Schritt: Erstellung eines Unternehmenskontos auf der neuen Entsendeplattform
https://www.postingdeclaration.eu/landing
Weiterführender Link:
Q&As sind auf der Webpage https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/road_en veröffentlicht