Landverkehre Europa
28.02.2020
Niederlande: Obligatorische Meldepflicht von entsandten Arbeitnehmern ab 01.03.2020
Neue Meldebestimmungen für LKW-Fahrer im Rahmen der vorübergehenden Tätigkeit in den Niederlanden.
Für die Transportbranche unterliegen ab 01.03.2020 die Arbeitgeber der Pflicht, eine Jahresmeldung für ihre LKW-Fahrer durchzuführen. Diese gilt nicht nur für Kabotage, sondern auch für bilateralen Transport und Transport aus Drittländern. Ein reiner Transittransport ist von der Meldepflicht ausgenommen.
Weitere Details siehe nachstehenden Link mit AISÖ-Information.