Landverkehre Europa
11.03.2020
Österreich hat am 10. März 2020 eine Verschärfung der Grenzkontrollen bei der Einreise von Italien nach Österreich erlassen.
Es dürfen grundsätzlich nur Personen von Italien nach Österreich einreisen, die ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich führen und vorweisen können, dass ihr Test auf SARSCoV2 negativ ist. Auf Fahrer, die im Güterverkehr tätig sind, ist diese Regelung nicht anwendbar.
Es dürfen grundsätzlich nur Personen von Italien nach Österreich einreisen, die ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich führen und vorweisen können, dass ihr Test auf SARSCoV2 negativ ist. Auf Fahrer, die im Güterverkehr tätig sind, ist diese Regelung nicht anwendbar.
Im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl an Corona erkrankten Menschen in Italien hat die österreichische Bundesregierung ein neues Maßnahmenpaket zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen.
Zusammenfassung:
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Italien.
Einstellung des Schienenverkehrs aus Italien. Ausnahmen bestehen für den Güterverkehr und für Züge ohne kommerziellen Halt in Österreich.
Personen, die von Italien nach Österreich einreisen wollen, müssen ein ärztliches Zeugnisüber ihren Gesundheitszustand mit sich führen und vorweisen, dass der Test auf SARSCoV2 negativ ist. Personen, die kein entsprechendes Zeugnis bei der Einreise vorlegen können, wird die Einreise verweigert. Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Ausreise aus Österreich sichergestellt ist. Diese Verordnung ist auf den Güterverkehr und den gewerblichen Verkehr (Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung) sowie den Pendlerberufsverkehr nicht anwendbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere Lenker und Betriebspersonal verpflichtet sind, sich auf Anordnung der österreichischen Gesundheitsbehörde einer medizinischen Überprüfung im Hinblick auf das Vorliegen eines Krankheitsverdachts an COVID19 zu unterziehen. Nachstehend finden Sie die entsprechenden Verordnungen.
86. Verordnung: Einstellung des Schienenverkehrs aus Italien aufgrund des Ausbruches von SARS-CoV-2
87. Verordnung: Maßnahmen bei der Einreise aus Italien
Die Informationen wurden von der AISÖ zusammengestellt.
Weder für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität können wir Verantwortung übernehmen.
Weiterführende Informationen:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html
Wien, 11.03.2020, 12:00 Uhr.