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  • Schweiz: Kommission für verschärfte Alpentransit-Bedingungen

Landverkehre Europa

19.01.2021

Schweiz: Kommission für verschärfte Alpentransit-Bedingungen

Bern - Lastwagen und Autobusse sollen künftig nur auf Transitstraßen wie Tunnel und Passstraßen durch die Schweizer Alpen fahren dürfen, wenn sie mit modernen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sind. Die Verkehrskommission des Schweizer Nationalrats (KVF-N) hält an ihrem Entwurf einer Gesetzesänderung fest.

Angestoßen hatte die Vorlage der Kanton Tessin mit einer Standesinitiative. Damit soll die Verkehrssicherheit im alpenquerenden Transitverkehr erhöht werden. 

Konkret sollen die Assistenzsysteme spätestens fünf Jahre, nachdem sie für die Erteilung der Typengenehmigung oder die Fahrzeugprüfung obligatorisch geworden sind, auf den Transitachsen im Alpengebiet vorgeschrieben sein. Gelten soll dies am Gotthard, am San Bernardino, auf der Simplon-Passstraße und am Großen St. Bernhard. Für bestimmte nicht grenzüberschreitende Transporte soll der Bundesrat eine längere Frist vorsehen können. 

Die KVF-N beschloss, am Vorentwurf festzuhalten und dem Nationalrat einen Entwurf zur Revision des Straßenverkehrsgesetzes zu unterbreiten, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Der Entscheid fiel demnach mit 15 zu 10 Stimmen. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Vorlage das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs in den Alpen verringere und auf diese Weise der hohe Sicherheitsstandard auf den Schweizer Straßen weiter verbessert werden könne. 

Eine Minderheit lehnt das Vorhaben ab. In ihren Augen ist der gesetzliche Handlungsbedarf ungenügend begründet. Die Nachrüstung von Fahrzeugen sei für das Transportgewerbe aus technischer und wirtschaftlicher Sicht kaum verhältnismäßig. 

Eine weitere Minderheit beantragte gemäß der Mitteilung, die Möglichkeit einer längeren Frist für die Südschweiz und das Wallis aus der Vorlage zu streichen. Sie wies darauf hin, dass diese Ausnahmen die Wirksamkeit der Maßnahmen reduzieren und der Rechtsgleichheit widersprächen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit entlastet die längere Frist dagegen die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen und stellt die Versorgung der Berggebiete sicher. 

Die Vorlage wird frühestens in der Sommersession vom Nationalrat behandelt, bis dahin kann der Bundesrat zum Erlassentwurf Stellung nehmen. Die geplante Regelung gewährleistet gemäß den Erläuterungen der KVF-N die Vereinbarkeit mit den bilateralen Verträgen der Schweiz mit der EU. Da sich die Mindeststandards auf einzelne Strecken beschränkten und mit der Verkehrssicherheit begründet würden, seien Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit gegeben. (Schluss) cg/tsk/ane (APA/ag).

©BLD Online

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