Luftfracht
25.11.2019
Montrealer Übereinkommen - Erhöhung der Haftungshöchstgrenzen ab 28.12.2019
Ab 28. Dezember 2019 werden die Haftungshöchstgrenzen nach dem Montrealer Übereinkommen von 19 Sonderziehungsrechten per Kilogramm auf 22 Sonderziehungsrechten per Kilogramm erhöht.
Das IATA Sekretariat hat die entsprechenden Editorial-Änderungen in der Resolution 660b und der Resolution 600i vorgenommen.