Landverkehre Europa Luftfracht
17.04.2026
Luftfrachtsendungen - Neue Vorschriften für den Transport sicherer Fracht ab 2027 auf der Straße
Ab dem 1. Januar 2027 treten neue EU-weite Regelungen für den Transport sicherer Aircargo-Sendungen auf der Straße in Kraft: Künftig darf diese ausschließlich durch reglementierte Beauftragte (RegB) oder behördlich zugelassene Transporteure erfolgen. Die bisher verwendete Transporteurserklärung entfällt in ihrer aktuellen Form vollständig.
Rechtsgrundlage dafür ist die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1255, mit der die bestehenden Luftsicherheitsbestimmungen angepasst wurden.
Bereits seit dem 1. Januar 2026 ist das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) für die Validierung und Auditierung zugelassener Transporteure zuständig.
Schulungsangebot für Transporteure
Zur Erlangung des erforderlichen Status bietet das BMIMI einen Security-Kurs für Transporteure an:
- Datum: Montag, 27. April 2026
- Uhrzeit: 09:30–18:00 Uhr
Obwohl die reguläre Anmeldefrist bereits abgelaufen ist, besteht laut Wirtschaftskammer noch die Möglichkeit einer Nachmeldung. Voraussetzung ist jedoch, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, insbesondere:
- Bestätigung der Sicherheitsüberprüfung (SÜP)
- ggf. erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung (E-ZÜP), falls die SÜP älter als ein Jahr ist
Weitere Informationen zum Kurs sind auf der Website des BMIMI verfügbar.