Recht und Versicherung
27.04.2017
Österreich - Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) Erleichterungen bei den Meldepflichten für die Transportwirtschaft ab 1.6.2017
Rechtsanwalt Dr. Dominik Schärmer hat in Erfahrung gebracht, dass ab 1.6.2017 Sonderregelung für den Transportbereich im LSD-BG in Kraft treten, die wesentliche Erleichterungen bringen.
Ab 1.6.2017 ist bei der Pauschalmeldung bzw. Sammelmeldung nur mehr
1 Meldung für den Zeitraum von 6 Monaten
vorgesehen. Einzelmeldungen entfallen komplett. Es sind keine detaillierten Einsatzpläne vorgesehen.
Weitere Informationen über die ab 1.6.2017 geltenden neuen Regelungen können Sie nachstehendem Link entnehmen.
LSD-BG ab 1.6.2017 Dr. Schärmer
Die angegebenen Informationen wurden gründlich und gewissenhaft erhoben. Für allfällige Fehler oder inhaltliche Änderungen wird jedoch nicht gehaftet.