Seefracht
30.06.2016
SOLAS Containerverwiegung ab 1. Juli
Mit 1. Juli tritt das internationale SOLAS Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in Kraft. Dann muss das Gewicht eines Seecontainers überprüft und dokumentiert werden, bevor dieser auf ein Schiff verladen wird.
Alle Informationen sowie Fragen und Antworten zum Umsetzungsstand und SOLAS-Verzeichnis finden Sie auf der Website des bmvit: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/logistik/vgm.html
Für Österreich wurden von Seiten des bmvit als Toleranzgrenzen für die Bestimmung des VGM (bestätigte Bruttomasse) maximal +/- 500 kg für Container bis zu einer Gesamtmasse von 10.000 kg und maximal +/- 5 Prozent für Container ab einer Gesamtmasse größer als 10.000 kg angegeben (Achtung! Österreichische Rechtsgrundlage für Enforcement (noch) fehlend). Die SCHIG führt das Verzeichnis der Unternehmen, welche sich im Rahmen der Ermittlung der bestätigten Bruttomasse der Methode 2 bedienen. Das bmvit hat die Details zur nationalen Umsetzung am 28.6.2016 nochmals aktualisiert.
Die Regelung betrifft grundsätzlich all jene Akteure der österreichischen Wirtschaft, welche im internationalen Handel tätig sind und dabei (selbst oder durch beauftragte Dritte) Container zur Versendung auf Überseeschiffen nutzen, den „Befrachter“, als jene Person/jenes Unternehmen, welche die Containerbeladung mit der Versiegelung des Containers abschließt, die VGM durch die Anwendung der zugelassenen Methoden feststellt und die VGM Meldung in vereinbarter Art und Weise an die Reederei übermittelt. (Stand 30.06.2016)