Zoll
07.11.2023
CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism
Im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (kurz CBAM, auf Deutsch: CO₂-Grenzausgleichssystem) findet ab dem Jahr 2026 eine Bepreisung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) für bestimmte importierte Waren statt, bei deren Produktion in Drittstaaten Treibhausgase (THG) ausgestoßen wurden. Bereits ab 1. Oktober 2023 startet die Übergangsphase von CBAM mit ersten Berichtspflichten für Einführer.
Weiterführende Informationen finden Sie in der von Herrn Karl Hannl zusammengestellten CBAM-Präsentation, Stand 5.11.2023.