Luftfracht Zoll
07.05.2025
EU eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Brüssel - Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen Österreich und fünf weitere EU-Länder Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, weil sie ihren Verpflichtungen zur Einführung des elektronischen Zollsystems zur vorübergehenden Verwahrung im Luftverkehr und des nationalen Einfuhrsystems nicht nachgekommen sind. Österreich ist neben fünf anderen EU-Ländern auch von einem Verfahren betroffen, weil Brüssel keine vollständigen Zolldaten übermittelt wurden.
Die Mitgliedstaaten sollten die elektronischen Zollsysteme gemäß dem Zollkodex der Union bis zum 31. Dezember 2023 aufbauen und betriebsbereit machen. Das elektronische System der vorübergehenden Verwahrung ermöglicht die elektronische Abgabe der entsprechenden Anmeldungen und ist einer der wichtigsten Schritte zur Überwachung der in die EU eingeführten Waren. Durch die Verknüpfung mit anderen nationalen Anwendungen spielt das nationale Einfuhrsystem eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der wirksamen Erhebung von Einnahmen und des Schutzes der finanziellen Interessen der EU.
EU-Länder verwenden veraltete Datensätze. Weiters mussten die Mitgliedstaaten gemäß dem Zollkodex der Union bis zum 1. Jänner 2024 bestimmte Zolldaten über SURV3, ein von der EU betriebenes digitales System, an Brüssel übermitteln. Das IT-System SURV3 soll die Erfassung und Überwachung von Zolldaten in der gesamten Union sowie die einheitliche Anwendung von Zollkontrollen und die Einhaltung der EU-Grenzmaßnahmen erleichtern.
Die betreffenden Mitgliedstaaten verwenden laut Kommission jedoch weiterhin veraltete Formate und reduzierte Datensätze. Diese Nichteinhaltung beeinträchtige die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der EU-Zollvorgänge.
Die Kommission richtet in beiden Fällen Aufforderungsschreiben an die betroffenen EU-Staaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um zu antworten und die festgestellten Mängel zu beheben. Erfolgt keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission beschließen, im nächsten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens mit Gründen versehene Stellungnahmen abzugeben. fan/ths/tpo (APA).