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Luftfracht

29.06.2026

IATA V1 Change – Direct Air Waybills Adjustment

Trotz FIATA-Protestes im Rahmen des IATA-FIATA Air Cargo Programms hat die IATA einseitig die Bestimmungen betreffend des Direct Air Waybills ab 1.7.2026 geändert.

Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf österreichische Luftfrachtspeditionen. Auch wenn der Direct AWB formal nicht abgeschafft wird, verschiebt sich die Risikoposition künftig deutlich zulasten der Spediteure.

Kernpunkt ist, dass der Cargo Agent / Forwarder gegenüber der Airline künftig für Zwecke der Shipper-Pflichten, Haftungen und Freistellungen so behandelt wird, als wäre er selbst der Shipper – auch dann, wenn im Shipper-Feld des AWBs der tatsächliche Versender genannt ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine gesonderte bilaterale Vereinbarung zwischen Airline und Forwarder besteht.

Das größte Risiko besteht bei jenen Sendungen, bei denen der österreichische Luftfrachtspediteur einen Direct AWB verwendet, aber gleichzeitig keine direkte Einflussmöglichkeit auf alle vom Kunden bereitgestellten Informationen hat. Kritisch sind hier insbesondere Angaben zu Warenbeschreibung, Gefahrgut, Lithium-Batterien, Exportkontrolle, Sanktionen, Security Status, Zoll- und Exportdokumentation sowie sonstigen regulatorischen Anforderungen.

In der Praxis entsteht damit ein Risiko „Haftung ohne volle Kontrolle“: Die Airline kann sich gegenüber dem Forwarder auf Shipper-Pflichten und Indemnities berufen, während der Forwarder seinerseits nur dann ausreichend abgesichert ist, wenn entsprechende Kundenverträge, Vollmachten oder Freistellungsklauseln vorhanden sind.

Die österreichischen Luftfrachtspeditionen werden insbesondere auf folgende Punkte hingewiesen:

- Direct AWBs künftig nur noch bewusst und dokumentiert einsetzen.

- Bestehende Airline-Vereinbarungen prüfen.

- Kundenverträge und AGB hinsichtlich Rückgriff, Freistellung und Dokumentationspflichten überprüfen.

- Kritische Warengruppen wie Gefahrgut, Batterien, Dual-Use, Defense, Aerospace, Pharma oder High Value gesondert bewerten.

- Operations und Sales entsprechend schulen, da es sich nicht nur um eine Dokumentationsfrage, sondern um eine Haftungsfrage handelt.

- Bei Bedarf bilaterale Vereinbarungen mit Airlines anstreben, um abweichende Regelungen klar zu dokumentieren.

Es handelt sich daher nicht um eine rein formale IATA-Anpassung, sondern um eine wesentliche Änderung mit direkter Auswirkung auf Haftung, Prozesse und Vertragsgestaltung der österreichischen Luftfrachtspeditionen.

https://fiata.org/n/fiata-seeks-urgent-clarification-from-airlines-ahe/

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalls wird empfohlen, vor konkreten Entscheidungen eine individuelle rechtliche Beratung einzuholen.

3 Anlagen:

Upcoming Global Changes to Resolutions – CAC_53 Q1 Mail vote - Additonal FAQs.pdf

Upcoming Global Changes to Resolutions_CAC_53

V1 Scope of Agent-Intermediary Authority Adjustment - Post-CAC53

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